Gutachten zu Wachstums- und Beschäftigungseffekten der Städtebauförderung bestätigt hohen Multiplikatoreffekt der Bundes- und Landesmittel
Die Ergebnisse der Erhebung aus 50 Fallstudien dokumentieren eine positive wirtschaftliche Bilanz bezüglich der Bündelungs- und Anstoßeffekte der Städtebauförderprogramme.
Bei einer Förderung von Bund und Land von einem Euro werden durchschnittlich 7,10 Euro aus öffentlicher und privater Hand (darunter auch der kommunale Eigenanteil für Städtebauförderungsmaßnahmen) in einem Fördergebiet investiert (Multiplikatoreffekt).
In der Studie wurde für die einzelnen Städtebauprogramme der jeweilige Multiplikatoreffekt analysiert. Demnach liegt der Multiplikatoreffekt in den Stadtumbauprogrammen besonders hoch (Stadtumbau West 9,8; Stadtumbau Ost 7,9). Aber auch die Programme "Soziale Stadt" (7,5) und "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen" (7,8) liegen überdurchschnittlich hoch. Im städtebaulichen Denkmalschutz wird ein Faktor von 4,5 erreicht.
Die Wirkung der Städtebauförderung auf Bruttowertschöpfung und Beschäftigung sowie das Aufkommen aus Steuern und den Beiträgen zur Sozialversicherung wurden auf Basis einer Input-Output- und Multiplikatorenanalyse berechnet. Dabei werden folgende Effekte berücksichtigt:
So ist es z.B. bei den untersuchten Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau West gelungen, mit 22 Millionen Euro an investierten Bundes- und Landesmitteln und 217 Millionen Euro an Gesamtinvestitionen 261 Millionen Euro an Bruttowertschöpfung anzuregen, davon 16 % direkt in die Bauwirtschaft.
Die Förderung städtebaulicher Maßnahmen zeigt daher auch erhebliche Wirkungen auf das Aufkommen aus Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen.
Bei den untersuchten Maßnahmen standen Fördermitteln von Bund und Ländern in Höhe von 437 Mio. € Aufkommen aus der Lohnsteuer in Höhe von 321 Mio. €, Körperschaftssteuer von 24 Mio. € und Mehrwertsteuer von 292 Mio. € (insgesamt 637 Mio. €) gegenüber. Hinzu kam bei den untersuchten Maßnahmen ein Aufkommen von 720 Mio. € an Sozialversicherungsbeiträgen.
Einmal mehr wurde damit der Nachweis erbracht, dass die Fördermittelaufwendungen allein durch den Rückfluss von Steuermitteln überkompensiert werden. Es bleibt daher, nicht zuletzt wegen der demografischen Herausforderungen wie auch der Klimaschutzziele volkswirtschaftlich sinnvoll, die Budgets in der Städtebauförderung wieder auf ein Niveau von zumindest 550 Mio. Euro zu heben. Die aktuelle Haushaltsplanung für 2012 sieht demgegenüber nur noch ein Budget von 410 Mio. € nach 455 Mio. € in 2011 und 535 Mio. € in 2010 vor.