Zuschüsse beim Kauf neuer LKW
Die KfW-Bankengruppe fördert noch bis 31.12.2011 mit ihrem Programm 426 die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge.
Die KfW weist darauf hin, dass die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge von mind. 12 t Gesamtgewicht mit bis zu 2.200 € pro Fahrzeug gefördert wird.
Das Nutzfahrzeug muss für den Güterkraftverkehr bestimmt sein und bei der Erstzulassung die derzeit besten Umweltstandards EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) oder Euro VI erreichen. Gefördert werden auch Bauunternehmen, die mautpflichtige Fahrzeuge ab 12 t Gesamtgewicht erwerben, sofern diese die Umweltstandards EEV oder Euro VI erfüllen.
Gemäß § 1 , Abs. (1) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) "ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
2. Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
3. Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen.
4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen."
Der Antrag auf Zuschüsse ist direkt bei der KfW zu stellen, und zwar bevor investiert wird. Die Zusage der KfW muss vorliegen, bevor das Fahrzeug verbindlich bestellt wird.
Grundsätzlich gilt: Je kleiner das Unternehmen und je besser die Schadstoffklasse des neuen LKW, desto höher der Zuschuss.
Zuschuss bei Schadstoffklasse … Euro VI EEV
Kleine Unternehmen* 2.200 € 1.650 €
Mittlere Unternehmen* 1.800 € 1.350 €
Großunternehmen* 1.400 € 1.050 €
*Größenklassen gemäß Kriterien der EU-Kommission:
Kleine Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und entweder max. 10 Mio. €
Jahresumsatz oder max. 10 Mio. € Bilanzsumme
Mittlere Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und entweder max. 50 Mio. €
Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme
Große Unternehmen: ab 250 Beschäftigte oder mehr als 50 Mio. €
Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme
Nicht gefördert werden u.a.
- die Anschaffung gebrauchter Nutzfahrzeuge sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen für bereits vorhandene Fahrzeuge
- Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Merkblatt und über
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Anschaffung_emissionsarmer_LKW_-_Zuschussvariante/index.jsp
Unter diesem Link kann auch das Antragsformular heruntergeladen werden.