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Der VOB-Ausschuss des Landes Sachsen-Anhalt
Aufgabe des VOB-Ausschusses ist es, sich zu grundsätzlich bedeutsamen Einzelfragen der Ausschreibung, Vergabe, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen bei öffentlichen Aufträgen fachlich zu äußern. Die Geschäftsordnung des VOB-Ausschusses wurde im Ministerialblatt LSA Nr. 26/2009 vom 27.07.2009 veröffentlich. Sie können die Geschäftsordnung hier einsehen:
-> Geschäftsordnung des VOB Ausschusses
Der VOB-Ausschuss ist beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet. Es führt den Vorsitz über den VOB-Ausschuss. Die Geschäftsstelle, wird durch den Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt und den Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. gemeinsam wahrgenommen wird. Die Anschrift lautet:
VOB-Ausschuss Sachsen-Anhalt c/o Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt Lorenzweg 56 39128 Magdeburg E-Mail: vob-ausschuss@bgv-vdz.de
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Bei der Geschäftsstelle können streitige Fragen zur Ausschreibung, Vergabe, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen bei öffentlichen Aufträgen zur Stellungnahme durch den VOB Ausschuss schriftlich eingereicht werden.
Die Stellungsnahmen der einzelnen Fälle, befinden sich als Linksammlung am Ende dieser Seite.
Der VOB-Ausschuss besteht aus besonders VOB-kundigen Personen. Dem Ausschuss gehören je ein Vertreter der Auftraggeberseite:
und je ein Vertreter der Auftragnehmerseite:
an. Die Geschäftsstelle fertigt auf die Anfrage einen Entwurf und legt diesen den VOB-Ausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vor. Die beschlossenen Stellungnahmen werden dann an die Petenten versandt.
-> Schaubild: Funktionsweise des VOB-Ausschusses
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind unverbindlich. Der VOB-Ausschuss kann nach eigenem Ermessen eine fachliche Äußerung ablehnen.
Fallsammlung des VOB-Ausschusses:
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