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Der VOB-Ausschuss des Landes Sachsen-Anhalt

 

Aufgabe des VOB-Ausschusses ist es, sich zu grundsätzlich bedeutsamen Einzelfragen der Ausschreibung, Vergabe, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen bei öffentlichen Aufträgen fachlich zu äußern. Die Geschäftsordnung des VOB-Ausschusses wurde im Ministerialblatt LSA Nr. 26/2009 vom 27.07.2009 veröffentlich. Sie können die Geschäftsordnung hier einsehen:

-> Geschäftsordnung des VOB Ausschusses

 

Der VOB-Ausschuss ist beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet. Es führt den Vorsitz über den VOB-Ausschuss. Die Geschäftsstelle, wird durch den Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt und den Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. gemeinsam wahrgenommen wird. Die Anschrift lautet:

 

VOB-Ausschuss Sachsen-Anhalt

c/o Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt

Lorenzweg 56

39128 Magdeburg

E-Mail: vob-ausschuss@bgv-vdz.de

 

 

Bei der Geschäftsstelle können streitige Fragen zur Ausschreibung, Vergabe, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen bei öffentlichen Aufträgen zur Stellungnahme durch den VOB Ausschuss schriftlich eingereicht werden.

Die Stellungsnahmen der einzelnen Fälle, befinden sich als Linksammlung am Ende dieser Seite.

 

Der VOB-Ausschuss besteht aus besonders VOB-kundigen Personen. Dem Ausschuss gehören je ein Vertreter der Auftraggeberseite:

 

  • des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Sachsen-Anhalt,
  • des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt,
  • des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt,
  • des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt,
  • des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt
  •  

    und je ein Vertreter der Auftragnehmerseite:

     

  • des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt,
  • des Bauindustrieverbandes Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V.,
  • des Fachverbandes Heizung-Klima-Sanitär Sachsen-Anhalt,
  • des Fach- und Unternehmensverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen-Anhalt e.V.
  •  

    an. Die Geschäftsstelle fertigt auf die Anfrage einen Entwurf und legt diesen den VOB-Ausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vor. Die beschlossenen Stellungnahmen werden dann an die Petenten versandt.

     

    -> Schaubild: Funktionsweise des VOB-Ausschusses

     

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind unverbindlich. Der VOB-Ausschuss kann nach eigenem Ermessen eine fachliche Äußerung ablehnen.

     

    Fallsammlung des VOB-Ausschusses:

     

    VOB-Ausschuss_Fall_01-2009.pdf

    VOB-Ausschuss_Fall_02-2009.pdf

    VOB-Ausschuss_Fall_04a-2009.pdf

    Artikel_BI_vom_05.02.2010.pdf

    VOB-Ausschuss_Fall_05-09.pdf

    VOB_Fall_im_BI_30_04.pdf

    VOB_Fall_03-2009.pdf

    VOB-Ausschuss_Fall_01-2010.pdf

    bi_vom_09.08.2010.pdf

    VOB_Fall_07-2010.pdf