Mitglied des Baugewerbe-Verbandes können Unternehmen der Bauhaupt- und Baunebengewerke sowie Unternehmen, die mit der Baubranche kooperieren, werden.
Der Baugewerbe-Verband versteht sich als Landesinnungsverband für das Bauhandwerk in Sachsen-Anhalts. Interessierte Unternehmen, deren Betriebssitz sich im Einzugsbereich einer Bau-Innung oder einer Bau-Gilde e.V. in Sachsen-Anhalt befindet, wenden sich bitte wegen einer Mitgliedschaft an die für sie zuständige Bau-Innung/Bau-Gilde e.V. Unsere Geschäftsstelle ist Ihnen hierbei gern behilflich. Als Mitglied einer Bau-Innung/Bau-Gilde e.V. sind Sie indirektes Mitglied des Baugewerbe-Verbandes (soweit es sich um eine Mitgliedsinnung handelt) und können unser Angebot vollumfänglich in Anspruch nehmen. Über die Höhe des Innungs-/Gilde-Beitrags beschließt die entsprechende Bau-Gilde e.V./Bau-Innung.
Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Direktmitgliedschaft im Baugewerbe-Verband zu erwerben. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier:
Aufnahmeantrag.
Nach Eingang des schriftlichen Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Verband.
In vielen Fällen kann sich die Mitgliedschaft allein durch die Inanspruchnahme unseres VHV- Bürgschaftsservice bereits lohnen.
Die Mitglieder zahlen an den Baugewerbe-Verband einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrag beschließt jährlich die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Die Bemessung des Zusatzbeitrages erfolgt auf der Grundlage der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme (BLGS) des Mitgliedes. Näheres könne Sie dem Aufnahmeformular entnehmen. Für Existenzgründer und Gastmitglieder gelten besondere Konditionen. Diese können Sie von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle erfahren:
Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt
Lorenzweg 56
39128 Magdeburg
Tel.: 0391-5322 180
Fax: 0391-5322 189