Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Handlungsanleitung/Formblatt: „Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)“ herausgegeben.

In dem geht es um:

● Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

● Nachunternehmer und/oder Verleiher

● Verpflichtung zur Entgeltgleichheit

● Kontrollen

● Ausschluss des Angebots/Sanktionen

Hier finden Sie die Handlungsanleitung.