Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Handlungsanleitung/Formblatt: „Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)“ herausgegeben.
In dem geht es um:
● Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
● Nachunternehmer und/oder Verleiher
● Verpflichtung zur Entgeltgleichheit
● Kontrollen
● Ausschluss des Angebots/Sanktionen
Hier finden Sie die Handlungsanleitung.