Ferienarbeit auf dem Bau - Was ist zu beachten?

Werden Schüler unter 18 Jahren während der Ferien im Baubetrieb beschäftigt, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hiernach wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist; Jugendlicher, wer noch nicht 18 Jahre ist. Hier finden Sie entsprechende Hinweise.