Sachsen-Anhalt hat am 14.04.2022 für Baumaßnahmen des Landes sog. Materialpreisgleitklauseln eingeführt. Dabei lehnt sich Sachsen-Anhalt an einen entsprechenden Runderlass des Bundes an.
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Sachsen-Anhalt hat am 14.04.2022 für Baumaßnahmen des Landes sog. Materialpreisgleitklauseln eingeführt. Dabei lehnt sich Sachsen-Anhalt an einen entsprechenden Runderlass des Bundes an.