Aktuelle Infomationen zur "Corona"-Pandemie

10.10.2022 | Fragen und Antworten zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Da nach aktuellen Prognosen im Herbst und Winter 2022/2023 mit einem erheblichen Anstieg von COVID-19-Erkrankungen zu rechen ist, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gesetzlichen Regelungen, Fragen und Antworten zum Thema zusammengesteltt.

FAQ zur neuen 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat Erläuterungen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt.
Fragen und Antworten zur 3G-Regelung sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Infektionsschutzgesetz/faq-infektionsschutzgesetz.html

Einige wichtige Aussagen sind hier zusammengefasst:

FAQ SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und mobile Arbeit

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände veröffentlichte einen Fragen- und Antwortkatalog mit Hinweisen zum Umgang mit den Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beantwortet aufkommende Fragen.

Urlaubsrückkehr und Corona-Einreiseverordnung

In den vergangenen Wochen wurden in den Bundesländern die Corona-Maßnahmen weiter gelockert. Viele Länder haben ihre Grenzen wieder für Touristen geöffnet. Aufgrund der zunehmenden touristischen Reisetätigkeit in der Urlaubszeit hat die BDA die Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern bzw. der neuen CoronaEinreiseV überarbeitet und aktualisiert.
Eine kurze Zusammenfassung gibt es nachfolgend:

FAQ zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat ein umfangreiches praxis- und handlungsorientiertes Merkblatt für Arbeitgeber mit allen relevanten Regelungen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung herausgegeben.

Testangebotspflicht für Arbeitgeber

Nach in Kraft treten der Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Woche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus anzubieten. Einige Erläuterungen zu den Tests können Sie hier nachlesen:

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung - Referentenentwurf

Um den verstärkt auftretenden Infektionen mit den gefährlicheren SARS-CoV-2 Virusvarianten entgegen zu treten, soll die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert und um eine an die Arbeitergeber gerichtete Testangebotspflicht ergänzt werden.

Coronabedingtes Kinderkrankengeld

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gibt Informationen zur Abrechnung und Beantragung von Kinderkrankengeld.

Bescheinigung über das Vorliegen eines triftigen Grundes für Fahrten

Mit dem Formular wir dem Arbeitnehmer das Vorliegen eines triftigen Grundes für Fahrten bzw. zum Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bestätigt.

Umgang mit Corona-Verdachtsfällen

Aufgrund der bundesweit gestiegenen Infektionszahlen geben wir weitere Handlungsemfehlungen.

Steuerliche Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise

Die Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Baugewerbes mbH hat im Auftrag des ZDB eine Information zu den Corana-Steuerhilfegesetzen erarbeitet.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Sachsen-Anhalt unterstützt Schüler-Ferienpraktikum mit 120 Euro/Woche

Wer in einem Handwerksbetrieb ein Praktikum in den Ferien macht, der wird nun dafür belohnt. Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Schülern eine Praktikumsprämie, wenn sie in den Ferien in einem Handwerksbetrieb in Sachsen-Anhalt einen Ausbildungsberuf kennenlernen.

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Ausbildungs- und Übernahmeprämie

Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützt und dazu motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Information zur Senkung des Umsatzsteuersatzes

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat eine Information zur Senkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 und zur Anhebung der Umsatzsteuer ab 1.1.2021 herausgegeben.

Umgang mit Rückkehrern aus dem Urlaub

Ob sich ein Urlauber bei seiner Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne begeben muss, hängt davon ab, ob er sich davor in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Umsatzsteuer - Merkblatt zur anstehenden Umsatzsteuersenkung bzw. - erhöhung

Der ZDB hat ein umfangreiches Merkblatt zur anstehenden Umsatzsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 und anschließenden Umsatzsteuererhöhung ab dem 1. Januar 2021 erstellt.

Es beinhaltet neben steuerrechtlichen Ausführungen zur anstehenden Umsatzsteuersenkung bzw. - erhöhung Hinweise zum Umgang mit den Steuersatzänderungen in Bauverträgen. Hierbei wird zwischen bestehenden Altverträgen (Abschluss vor dem 1. Juli 2020) und dem Abschluss von Neuverträgen (Abschluss ab dem 1. Juli 2020) unterschieden. Ebenfalls angesprochen ist der Umgang mit der Steuersatzänderung im Vergabeverfahren.

Corona-Überbrückungshilfe: Zuschüsse für Juni bis August

Mit dem Konjunkturpaket wurde auch ein 25-Milliarden-Anschlussprogramm als Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 beschlossen.

Coronavirus-Pandemie: Arbeitsschutzstandard für die Bauwirtschaft veröffentlicht

Arbeiten in Coronavirus-Zeiten heißt Arbeiten im Ausnahmezustand. Aber was ist dabei konkret zu beachten?

Hygiene auf der Baustelle

Sanitäre und bauliche Anforderungen der BG Bau gem. Beschäftigtenzahl

Bauwirtschaft in der Corona-Pandemie - Forderungen zur Stabilisierung der Baukonjunktur

Ein intelligentes Konjunkturprogramm kann dazu beitragen, die drei wichtigsten Zukunftsaufgaben voranzubringen, nämlich den Klimaschutz, den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie den Wohnungsbau.

Aktuelle Zusammenfassung der Finanzhilfen des Bundes für Betriebe

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat in der aktuellen UNTERNEHMER-INFO BAU - Sonderausgabe (April 2020) alle Finanzhilfen des Bundes für Betriebe zusammengefasst.

Kurzarbeitergeld - Pandemie-Leitfaden Teil IV

Sie erhalten die aktuelle Version des Pandemie-Leitfadens Teil IV zur Kurzarbeit (Stand: 22.04.2020)

Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe - "Kollegenhilfe"

Die SOKA-BAU bietet ein Portal zur Kollegenhilfe an - eine Sonderform der Zeitarbeit. Lesen Sie hier weiter.

Entschädigung für Verdienstausfall aufgrund der Kinderbetreuung?

Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung für Verdienstausfall aufgrund der Kinderbetreuung infolge der Corona-Pandemie.
Der Antrag ist wahrscheinlich ab 04.05.2020 beim Landesverwaltungsamt verfügbar.

Handlungshilfen der BAU BG für das Baugewerbe

Die BG BAU hat aufgrund der durch die Coronavirus-Epidemie veränderten Bedingungen und den damit verbundenen Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen an die Unternehmen der Bauwirtschaft umfassende Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und sonstige Informationen veröffentlicht. Lesen Sie hier weiter.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandartd des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zusammenfassung aller Maßnahmnen zur Liquiditätssicherung

Schutzmaßnahmen für Handwerker

Während der Coronakrise müssen sich Handwerker mit Kundenkontakt besonders schützen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Empfehlungen.

Entschädigung für Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung

Entschädigungsregelungen gem. § 56 Abs. 1 a IfSG traten am 30.03.2020 in Kraft.

Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt

Kontaktverbot und Mindestabstand

Wir möchten auf Grund mehrerer Anfragen darauf hinweisen, dass das Kontaktverbot von mehr als zwei Personen nicht für den Aufenthalt am Arbeitsplatz gilt. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 2 3.SARS-CoV-2 EindV. Dort heißt es, dass „der zulässige Betrieb von Einrichtungen“ z.B. „der Aufenthalt am Arbeitsplatz“ von dem Kontaktverbot unberührt bleibt.
Auch das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern betrifft nicht den Aufenthalt am Arbeitsplatz. Nach unserer Auffassung somit auch nicht für den Transport der Arbeitnehmer im „Bulli“ zur Baustelle. Diese Konstellation entspricht dem ÖPNV, der ausdrücklich in der Verordnung als zulässig benannt wird.
Wir verweisen auf die beigefügte Kopie der 3. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung und Erläuterungen. Diese Regelung gilt für Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern können abweichende Regelungen gelten.

Aktuelle Hinweise der SOKA-Bau

Um der angespannten Lage bei den in- und ausländischen Baubetrieben sowie deren Arbeitnehmern gerecht zu werden, hat SOKA-BAU in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft verschiedene Maßnahmen ergriffen.

Kurzarbeit - Ergänzende Weisung der BfA

Die Bundesagentur für Arbeit gibt ergänzende Weisungen zum Kurzarbeitergeld.

Sachsen-Anhalt plant und baut weiter

Freihändige Vergabe möglich

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat mit Erlass vom 30.03.2020 auf Grund der Corona-Pandemie Erleichterungen für die öffentliche Vergabe von Bauleistungen geschaffen. Demnach soll bei Baumaßnahmen des Landes weiter ausgeschrieben und geplant werden. Angesichts der Corona-Pandemie liegt der Ausnahmetatbestand der „Besonderen Dringlichkeit“ vor, sodass Bauvorhaben nunmehr auch freihändig durch die öffentliche Hand vergeben werden können. Die Regelung ist vorerst bis zum 30.04.20 befristet.

Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet Fragen rund um das Thema Kurzarbeit.

Landesregierung zu Soforthilfen für Soloselbständige und Mittelständler

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärt hierzu: „Wir haben sehr viele kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Ihnen wollen wir in der Krise schnell, effektiv und unbürokratisch helfen. Mit dem Hilfspaket senden wir ein entschlossenes und starkes Signal aus.“

Unternehmen mit
- bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
- 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
- 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
- 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag beim Verband oder auf den Internetseiten der Bank herunterladen.
Weitere Informationen in der beiliegenden Pressemitteilung.

Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung

In das Infektionsschutzgesetz wurde ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas aufgenommen.

Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Nachdem das Bundeskabinett eine neue Verordnung zur Kurzarbeit erlassen hat, die Vereinfachungen und Erleichterungen zur Saisonkurzarbeit und Kurzarbeit schafft, gibt es für die Unternehmen des Baugewerbes in der Reihe der "Corona"-Leitfäden einen neuen Leitfaden zu dem Thema Kurzarbeit und Saisonkurzarbeit.

Einführung von Kurzarbeit - Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Im Zusammenhang mit der Coronapandemie besteht in den Betrieben die Notwendigkeit zur Einführung von Kurzarbeit. Die Einführung von Kurzarbeit muss im jeweiligen Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich zulässig sein.
Die Zulässigkeit für Betriebe des Bauhauptgewerbes ergibt sich nicht aus dem Tarifvertrag, sondern muss mit dem Arbeitnehmer einzeln vereinbart werden. Oft sind entsprechende Regelungen bereits im Arbeitsvertrag aufgenommen. Fehlen diese, muss die Einführung von Kurzarbeit mit jedem Arbeitnehmer (schriftlich) vereinbart werden. Das Vorliegen einer solchen Vereinbarung wird von den Agenturen für Arbeit verlangt. Wir haben für Sie eine entsprechende Mustervereinbarung zu Ihrer Verwendung beigefügt. Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, bedarf es einer entsprechenden Betriebsratsvereinbarung über die Einführung von KUG mit dem Betriebsrat.

Maßnahmepaket zur Sicherung von Liquidität und Beschäftigung

Die Bundesregierung hat zur Sicherung von Liquidität und Beschäftigung diverse Maßnahmen beschlossen.

Notfallplan - Erste Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes

Die rasche Ausbreitung des Coronavirus hat viele Unternehmen kalt erwischt. Eben noch Hochkonjunktur, heute plötzlich alle Mitarbeiter in Quarantäne, fehlende Materiallieferungen oder ausbleibende Zahlungen des Bauherrn. Manche sind bereits hart betroffen, andere spüren noch keine Auswirkungen. Unternehmer sollten die zu erwartenden Folgen der Coronakrise für ihren Betrieb abschätzen und einen Notfallplan aufstellen.

Kontaktbegrenzungen in Sachsen-Anhalt

Baustellen können weiter betrieben werden

Alle Fahrten zur Ausübung der beruflichen Tätigkeiten bleiben weiterhin zulässig. Das bedeutet, dass alle Arbeiten auf der Baustelle, auch beim Privatkunden weiterhin möglich sind.

Hierzu gehören auch die Fahrten der Arbeitnehmer zur Betriebsstätte oder zur Baustelle. Direkte Vorschriften wieviel Arbeitnehmer im „Bulli“ neben einander sitzen oder auf der Baustelle miteinander arbeiten dürfen existieren, nach unserer Kenntnis, nicht. Es empfiehlt sich, nicht mehr als zwei Personen miteinander zu transportieren und auf ausreichend Abstand von 1 -2 Metern zwischen den Arbeitnehmern zu achten. Die Organisation obliegt dem Arbeitgeber.
Wir verweisen auf die Handlungshilfe der BG Bau.

Passierscheine für den Weg zur Arbeit sind nicht notwendig. Rein vorsorglich für den Fall, dass Kontrollen doch stattfinden oder in einzelnen Regionen die Ausgangssperre verschärft wird, stellen wir ein Muster für eine Arbeitgeberbestätigung zur Verfügung.

Kurzarbeitergeld

Die Regionalagenutur hat folgende Hinweisegegeben:

Für Arbeitgeber steht für alle Anliegen wie bisher die Servicerufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Für eine schnelle und kompakte Information von Arbeitgebern gibt es eine aktuelle Presseinformation der AA. Diese beantwortet die wichtigsten Fragen zum Kurzarbeitergeld.
Die neuen Erklär-Videos, in denen die veränderten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld aufgenommen wurden, sind online. Diese können über folgende Links aufgerufen werden:
Voraussetzungen: https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs 
Verfahren: https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI 
Im Zuge der aktuellen Entwicklungen kommt es derzeit häufig zu Überlastungen der BA-eigenen Internetseiten. Die BA arbeitet mit Hochdruck daran, die Nutzlast der entsprechenden Seiten zu erhöhen.
Um den Unternehmen dennoch einen schnellstmöglichen und unbürokratischen Zugang zu den Anträgen zu ermöglichen, können Sie die Formulare hier herunterladen.

Flyer zur KUG

Antrag auf Kurzarbeitergeld

Anzeige über Arbeitsausfall

KUG-Abrechnungsliste

Auswirkungen auf Bauverträge

Aufgrund des Auftretens des Coronavirus in Deutschland geben wir Hinweise zu den bauvertraglichen Auswirkungen auf bestehende Bauverträge bzw. neu abzuschließende Bauverträge, lesen Sie hier weiter.

Weiterhin finden Sie hier eine Behinderungsanzeige und einen Musterbescheid als PDF zum herunterladen.

Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

Der Ausbruch einer Pandemie führt u.a. zu arbeitsrechtlichen Fragen, die die gegenseitigen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages betreffen. Neben diesen rechtlichen Erwägungen, sollte im Fall einer nationalen Pandemie jedoch auch auf die begründeten Sorgen des Arbeitnehmers z.B. gesund und sicher zum Arbeitsplatz erscheinen zu können und nicht selbst zu erkranken verständnisvoll eingegangen werden.
Weitere Informationen gibt es hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in einem Merkblatt zusammengesteltt:
 

Leitfaden zum Umgang mit einer Pandemie