Mitgliedschaft

Mitglied des Baugewerbe-Verbandes können Unternehmen der Bauhaupt- und Baunebengewerke sowie Unternehmen, die mit der Baubranche kooperieren, werden.

    Innungs-Mitgliedschaft

    Der Baugewerbe-Verband versteht sich als Landesinnungsverband für das Bauhandwerk in Sachsen-Anhalts. Interessierte Unternehmen, deren Betriebssitz sich im Einzugsbereich einer Bau-Innung oder einer Bau-Gilde e.V. in Sachsen-Anhalt befindet, wenden sich bitte wegen einer Mitgliedschaft an die für sie zuständige Bau-Innung/Bau-Gilde e.V. Unsere Geschäftsstelle ist Ihnen hierbei gern behilflich. Als Mitglied einer Bau-Innung/Bau-Gilde e.V. sind Sie indirektes Mitglied des Baugewerbe-Verbandes (soweit es sich um eine Mitgliedsinnung handelt) und können unser Angebot vollumfänglich in Anspruch nehmen. Über die Höhe des Innungs-/Gilde-Beitrags beschließt die entsprechende Bau-Gilde e.V./Bau-Innung.

    VHV-Bürgschaftsservice

    In vielen Fällen kann sich die Mitgliedschaft allein durch die Inanspruchnahme unseres VHV- Bürgschaftsservice bereits lohnen.

    Mitgliedsbeitrag für Direktmitglieder

    Die Mitglieder zahlen an den Baugewerbe-Verband einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrag beschließt jährlich die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Die Bemessung des Zusatzbeitrages erfolgt auf der Grundlage der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme (BLGS) des Mitgliedes. Näheres könne Sie dem Aufnahmeformular entnehmen. Für Existenzgründer und Gastmitglieder gelten besondere Konditionen. Diese können Sie von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle erfahren: