Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tariflich entlohnen.
Der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt bewertete das Gesetz weiterhin kritisch.
Präsident Peter Nitschke stellt klar: Gesetze müssen notwendig und praktikabel sein. Die Bauwirtschaft steht bereits unter enormem Druck.
Zusätzliche Eingriffe in funktionierende tarifliche Strukturen schaffen vor allem eines: mehr Bürokratie und neue Haftungsrisiken für die Betriebe.
Hinzu kommt: Die Tarifverträge am Bau sind hochkomplex. Eine lückenlose Kontrolle der Vorgaben wird in der Praxis kaum umsetzbar sein. Erfahrungen aus den Bundeländern mit den Tariftreuegesetzen haben es gezeigt, dass dadurch keine messbare Stärkung der Tarifbindung erreicht wurde. Ein entsprechendes Landesgesetz haben wir in Sachsen-Anhalt als Bürokratiemonster gerade abgeschafft.
Positiv bewertet der BGV die Nachbesserung beim Tariftreuenachweis. Die Einbindung der Präqualifizierung ermöglicht Unternehmen, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, einen digitalen, praxistauglichen Nachweis – ohne zusätzliche Dokumentationspflichten und ohne doppelte Prüfungen. Unsere Forderung ist klar: Die Auswirkungen des Gesetzes müssen nach zwei bis drei Jahren systematisch evaluiert werden. Die Bauwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen – keine zusätzlichen Belastungen ohne nachweisbaren Effekt.