Praxishilfe zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet ab dem 17. Dezember 2023 alle Unternehmen mit über 49 Mitarbeitern eine interne Meldestelle zu schaffen. Der ZDB hat eine Checkliste erstellt, um eine Hilfestellung zur Umsetzung der neuen Bestimmungen zu geben.