Für das Jahr 2024 gibt es hier die Übersicht zur Tariflichen Arbeitszeit.
Nach § 3 Nr. 1.1. Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Sie ist nach Sommerarbeitszeit (April bis November) mit wöchentlich 41 Stunden und Winterarbeitszeit (Dezember und Januar bis März) mit wöchentlich 38 Stunden differenziert.