Inflationsausgleichprämie

Im Bundesanzeiger vom 1. August 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV) in der Fassung vom 10. November 2022, des Berufsbildungstarifvertrages (BBTV) in der Fassung vom 10. November 2022 und des Tarifvertrages über eine Inflationsausgleichsprämie (TV Inflationsausgleichsprämie) vom 30. Januar 2023 bekanntgemacht.

Die Allgemeinverbindlicherklärungen des BRTV und des BBTV  erfolgen jeweils mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023. Gleichzeitig wird die Allgemeinverbindlicherklärung der entsprechenden Alt-Tarifverträge aufgehoben. Die Allgemeinverbindlicherklärung des TV Inflationsausgleichsprämie erfolgt rückwirkend zum 7. März 2023.

TV Inflationsausgleichprämie